IVD Berlin-Brandenburg e.V.

Die Besichtigung von Immobilien

Zugangsrecht, Weigerung der Bewohner zur Besichtigung, Zusammenarbeit mit dem Vermieter, Fotos anfertigen und verwenden, Schlüsselverwahrung, Open House

In Corona-Zeiten und darüber hinaus kommt es immer wieder zu praktischen Fragen rund um die Besichtigung. Darf eine Besichtigung verweigert werden? Wie geht der Eigentümer und der Immobilienmakler dann am besten vor? Was passiert bei der Erstellung von Fotos während Besichtigungen? Wann dürfen Mieter die Verwendung von Bildern untersagen? Gibt es Spielregeln für Open House Besichtigungen, damit diese entweder nicht zu Massenbesichtigungen ausarten und welche Informationen dürfen Immobilienmakler von Kunden bei einem Open House abfragen? Schlüssel verloren? Was nun?

Inhaltliche Anforderungen nach MaBV:

  • Mietrecht
  • Maklerrecht
  • Datenschutz

Weitere Infos/Anmeldung

Ansprechpartnerin

Martina Bärmann Knesebeckstr. 59-61
10719 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 89 73 53 64
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