IVD Berlin-Brandenburg e.V.

Betriebskostenabrechnung – kein Sorgenfall

Stehen Sie alle Jahre wieder vor Problemen mit der Betriebskostenabrechnung? Was darf gegenüber dem Mieter abgerechnet werden? Wo müssen Vorwegabzüge gemacht werden? Wie ist mit Stellplätzen zu verfahren? Fragen über Fragen…

Die Frage: Besteht wirklich ein Problem? Bei einer Betriebskostenabrechnung handelt es sich um ein einfaches Rechenwerk. Das glauben Sie nicht? Dann sind Sie in diesem Seminar genau richtig.

Inhalte:

  • Rechtsquellen der Betriebskostenabrechnung

  • Mietstruktur und Abrechnungspflicht aus dem Mietvertrag

  • wirksame Mietvertragsvereinbarungen

  • Betriebskostenverordnung (umlegbare Kosten)

  • Anforderungen des BGH zur formell gültigen Abrechnung

  • Abrechnungsschlüssel

  • Musterberechnung

  • Widerspruchsgründe und deren Behandlung

  • Wirtschaftlichkeitsgebot

Weitere Infos/Anmeldung

Ansprechpartnerin

Martina Bärmann Knesebeckstr. 59-61
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