IVD Berlin-Brandenburg e.V.

IVD Clubabend digital – Recht

Ansprechpartner

Peanuts

Bürohund

E-Mail: peanuts@ivd.berlin

Bürohund

E-Mail: peanuts@ivd.berlin

Nach dem sehr guten Erfolg des ersten virtuellen Clubabends des IVD Berlin-Brandenburg im Mai mit mehr als 100 TeilnehmerInnen freut sich der IVD Berlin-Brandenburg und das IVD Bildungsinstitut in Berlin, Sie zur zweiten Veranstaltung dieser Art einzuladen. 

Am Dienstag, den 2. Juni 2020 ab 19.00 Uhr, treffen wir uns zum virtuellen Clubabend mit dem Titel:

3 Juristen - 4 aktuelle Urteile

Wir freuen uns dass, die Rechtsanwälte Ulrich Joerss (Rechtsanwalt & Notar), Sven R. Johns (Rechtsanwalt) und Sebastian Wörner (Rechtsanwalt) an dem Abend aktuelle Urteile vorstellen und Ihre Fragen dazu beantworten werden. Es wird eine Stunde Weiterbildung für die Anerkennung im Weiterbildungssiegel des IVD für die Teilnahme bescheinigt.

Programm:

  • Es begrüßt Sie die Vorsitzende des Regionalverbandes Kerstin Huth und führt in den Clubabend ein.
  • Ulrich Joerss wird zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Exposéhaftung vortragen, Urteile des BGH V ZR 274 und 256/16
    Der BGH wertet Exposéangaben als öffentliche Äußerungen, für deren Richtigkeit der Verkäufer haftet, trotz des allgemein üblichen Gewährleistungsausschlusses im Kaufvertrag.
 Wie kann diese Haftung des Verkäufers und auch ein Regress des Maklers vermieden werden.

  • Sven R. Johns bespricht die "automatische Verlängerung des Makler-Alleinauftrages"


    Der BGH entscheidet am 28. Mai 2020 über eine Klausel über die automatische Verlängerung eines Makler-Alleinauftrages. Das OLG Stuttgart hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2019 entschieden, dass eine automatische Verlängerung um 3 Monate nach Ablauf einer ersten Phase des Makler-Alleinauftrages unwirksam ist. In der Revision beim BGH kann das Gericht nun Klarheit zur Frage der automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrages schaffen. Da diese Entscheidung viele bestehende Makler-Alleinaufträge treffen wird, werden wir uns am Clubabend des IVD Berlin-Brandenburg nur wenige Tage nach der Entscheidung des BGH mit dem Urteil befassen. Ohnehin ist der 28. Mai als Tag der Verkündung von drei Entscheidungen des BGH wichtig, weil auch die anderen Urteile den Makler-Alltag betreffen werden. So entscheidet der BGH über die datenschutzrechtliche Einwilligung beim Einsatz von Cookies und über Datenschutzhinweise bei internen Facebook-Applikationen. Es ist zu hoffen, dass das Facebook-Urteil des BGH auch zusätzliche Hinweise zum Datenschutz bei Nutzung von Share- oder Like-Buttons usw. enthält. 


Wenn die Zeit es erlaubt, werden wir auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Zugriff des Arbeitgebers auf private E-Mails von MitarbeiterInnen auswerten und kurz vorstellen. 
  • RA Wörner geht auf die Regelungen zur Wohnflächenermittlung des BGH ein
    Mit Urteil vom 17. April 2019 – VIII ZR 33/18 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Anwendung der für den Vermieter nachteiligen gesetzlichen Wohnflächenermittlungsregelungen (II. Berechnungsverordnung/Wohnflächenverordnung) nicht zwingend ist. Vielmehr kommt einer Parteivereinbarung über den Begriff der Wohnfläche der Vorrang zu. Rechtsanwalt Wörner will Ihnen diese Grundsätze näher erläutern und insbesondere darstellen, wie Sie bei Abschluss von Mietverträgen für Sie vorteilhaftere Vereinbarungen zur Wohnfläche treffen können.

Es gibt ausreichend Zeit für Diskussion, Ihre Fragen und alle Themen rund um die Corona-Krise und die aktuelle Arbeitssituation in unseren und Ihren Büros. 

Das IVD Bildungsinstitut bittet um Ihre verbindliche Anmeldung. Nichtmitglieder sind bei einer Kostenbeteiligung in Höhe von 29 Euro herzlich willkommen. Die Veranstaltung wird wieder als Zoom-Konferenz durchgeführt werden. Sofern Sie sich angemeldet haben, tragen wir Sie in die Liste der Teilnehmer auf Zoom über den Veranstalter der Konferenz ein. Von dort bekommen Sie dann den Link zur Teilnahme an dem Abend zugeschickt. 

Hinweis: Die Veranstaltung wird über den Account von Johns Datenschutz UG durchgeführt und Ihre Anmeldedaten dorthin weitergegeben. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird.