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Dachgeschossausbau und Baumschutz – Senatsverwaltung verhindert den Wohnraum anstatt ihn zu fördern

wooden-217106_640Das größte Problem beim Dachgeschossausbau stellt derzeit der erforderliche Brandschutz dar. Die Berliner Feuerwehr kann mit ihren Leitern nur eine Höhe von bis zu 8,30 Metern erreichen. Auch dies ist aber nur möglich, wenn auf der Straße genug Platz ist, um die Leitern entsprechend standsicher aufzustellen und die „Leiterfüße“ auszufahren. Häufig sind auch die Bäume am Straßenland im Wege. In diesen Fällen wäre es erforderlich, die Bäume zu fällen oder zumindest zurückzuschneiden.

Nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 23. Juni 2017 muss der Ausbau eines Dachgeschosses so geplant werden, dass der vorhandene Baumbestand nicht angetastet werden muss. Wenn die im Dachgeschoss geplante Wohnung wegen des vorhandenen Baumbestandes mit der Feuerwehr Drehleiter nur durch Rückschnitt oder Fällung der Bäume erreichbar wäre, muss entweder ein zweiter Rettungsweg oder ein Sicherheitstreppenraum errichtet werden. Grundsätzlich soll es unzulässig, die vorhandenen Bäume zu fällen oder zurück zu beschneiden, damit die Feuerwehr die im Dachgeschoss gebaute Wohnung mit der Drehleiter erreichen kann.

Nur wenn in vorhandenen Baulücken preiswerter Wohnraum errichtet wird, sollen die Bezirke die Erreichbarkeit der Feuerwehr-Drehleiter durch Baumrückschnitt ermöglichen. Dadurch sollen zusätzliche Kosten durch Schaffung eines zweiten Rettungsweges vermieden werden. Durch diese Anordnung wird der Dachgeschossausbau in Berlin praktisch unmöglich gemacht.

Die Kosten für die Erstellung einer Wohnung durch Ausbau eines Dachgeschosses sind billiger als der Neubau, weil die Kosten für den Grund und Boden entfallen. Allerdings sind die Baukosten etwas höher, weil zusätzliche Kosten anfallen, etwa für die Verstärkung des Dachstuhls und die Erneuerung der Leitungen. Um die nachhaltige Vermietbarkeit sicherzustellen, muss in der Regel auch ein Fahrstuhl eingebaut werden. Die Baukosten betragen deshalb zwischen 1.800 und 2.400 EURO je Quadratmeter. Es ist daher unmöglich, eine solche Wohnung zu den Mieten des sozialen Wohnungsbaus zu vermieten.

Der Erfolg des Rundschreibens vom 23. Juni wird daher sein, dass in Straßen mit einem alten Baumbestand der Dachgeschossausbau unterbleiben wird, jedenfalls solange wie der gegenwärtige Senat diese Stadt regiert. Aufgabe der Regierung sollte es aber sein, den Bau von Wohnungen zu ermöglichen und nicht zu behindern. .

Hinzu kommt, dass das Rundschreiben auch rechtlich nicht haltbar ist. Denn die Bezirksämter werden im Ergebnis angewiesen, ihr Ermessen hinsichtlich der Erlaubnis, Bäume zu fällen oder zu beschneiden, in fehlerhafter Weise auszuüben. Natürlich haben die Bezirke ein Ermessen, ob sie im Einzelfall das Fällen oder den Rückschnitt von Bäumen gestatten. Dabei sind sicherlich viele Gesichtspunkt e zu berücksichtigen, etwa die Schutzwürdigkeit der Bäume und des Straßenbildes. Die Frage, zu welcher Miete die neu geschaffene Wohnung angeboten wird, kann und darf dabei aber keine Rolle spielen. Dieser Gesichtspunkt ist sachwidrig.
Letztlich ist es auch den Mietern gegenüber nicht fair, bei teuren Wohnungen höhere Anforderungen an den Brandschutz zu stellen als bei preiswertem Wohnraum.

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