IVD Berlin-Brandenburg e.V.

Enteignung ist die Rolle rückwärts

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Vergesellschaftung von Eigentum in der Landesverfassung nicht vorgesehen - Enteignung ist die Rolle rückwärts

- Vergesellschaftung von Eigentum in der Landesverfassung nicht vorgesehen
- Dialog statt Konfrontation

Berlin, 08. September 2021 – In seiner Kampagne „Gute Räume für alle!“ stellt der IVD Berlin-Brandenburg zehn wohnungspolitische Gründe für einen Politikwechsel in der Stadt vor. Teil 10: Vergesellschaftung von Immobilien verhindern.

Gleichzeitig mit der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus stimmen die Berlinerinnen und Berliner am 26.09.2021 über die Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ab. Deren Forderung: große Wohnungskonzerne enteignen und die Immobilien vergesellschaften. Die Berliner Regierungsparteien ziehen die Vergesellschaftung von Immobilien ausdrücklich in Betracht oder positionieren sich zumindest nicht eindeutig dagegen. Das allerdings widerspricht der Berliner Landesverfassung. Denn diese hat bewusst nicht den Artikel 15 des Grundgesetzes übernommen, in dem es heißt, dass „Grund und Boden (…) zum Zwecke der Vergesellschaftung (…) in Grundeigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“ können. Auf diesen Artikel beruft sich die Volksinitiative.

„Die Erfahrungen der sozialistischen Wohnungsverwaltung sollen sich in Berlin nicht wiederholen. Wir sind uns sicher: Es ist kein Zufall, dass die Berliner Verfassung die Möglichkeit der Vergesellschaftung bewusst nicht vorsieht“, sagt Kerstin Huth, Vorstandsvorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg. „Abgesehen davon würden die immensen Entschädigungssummen, die im Falle einer Enteignung an die Wohnungskonzerne zu zahlen wären, die Stadt hart treffen. Niemand kann sagen, wie diese Zahlungen und in der Folge die Instandhaltung der Häuser finanziert werden sollen.“

Eigentümerwechsel löst nicht das Ungleichgewicht

Betroffen von einer Vergesellschaftung wären mehr als 240.000 Mietwohnungen in Berlin. Nach Berechnungen des Berliner Senats würde sich die Entschädigung dafür auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro belaufen. „Vergesellschaftung ist die Rolle rückwärts, weil nicht eine einzige neue Wohnung entsteht. Diese werden aber dringend benötigt. Man stelle sich vor, die Stadt würde finanzielle Mittel in der Höhe der Entschädigungszahlung für Neubau einsetzen. Es könnten tatsächlich etwa 200.000 Wohnungen davon gebaut werden. Berlin hätte das Problem der Unterversorgung mit Wohnraum und die daraus resultierenden Mietsteigerungen sofort im Griff“ so Kerstin Huth.

Dialog statt Konfrontation

Der IVD Berlin-Brandenburg wünscht sich einen Dialog von Politik und Verwaltung mit der Immobilienwirtschaft anstelle des Konfrontationskurses der letzten Jahre. „Letzten Endes haben wir dasselbe Ziel: Entlastung für den Berliner Wohnungsmarkt. Dieses Ziel können wir am besten gemeinsam erreichen – mit verbindlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen“, sagt Kerstin Huth. „Hierfür brauchen wir einen Kurswechsel in der Politik oder zumindest echte Gesprächsbereitschaft bei den Verantwortlichen. Das haben wir in den letzten Jahren vermisst. Dadurch ist viel kaputtgegangen, Chancen für die Stadtentwicklung blieben ungenutzt.“

 

Gute Räume für alle! Zehn wohnungspolitische Gründe für einen Politikwechsel in Berlin

Teil 1: Ein Bündnis für das Wohnen

Teil 2: Willkommenskultur für Immobilien

Teil 3: Flächenpotenziale besser nutzen

Teil 4: Klimaschutz fördern

Teil 5: Vermietung wertschätzen

Teil 6: Immobilienkauf finanziell fördern

Teil 7: Gewerbemietern entgegenkommen

Teil 8: Wohneigentum ermöglichen

Teil 9: Den ländlichen Raum mitdenken

 

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