Am 27. September 2017 hat das Landgericht Frankfurt a.M. den Beschluss über die Bestellung eines WEG-Verwalters aufgehoben. Grund für die Aufhebung war der gleichzeitig gefasste Beschluss über den Abschluss eines Verwaltervertrages. Dieser Verwaltervertrag enthielt nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt zahlreiche unwirksame Klauseln, insbesondere
- zur Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB,
- zur Befugnis des Verwalters, Aufträge zu erteilen,
- zur Befugnis, Untervollmachten zu erteilen sowie
- zu Vergütungsregelungen.
Regelungen, wie solche, an denen das Landgericht Frankfurt Anstoß genommen hat, sind in vielen Vertragsmustern für Verwalterverträge enthalten. Es besteht damit für nahezu jede Verwalterbestellung ein erhebliches Risiko einer erfolgreichen Anfechtung.
Wir wollen mit Ihnen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt besprechen. Hierbei wollen wir Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihren Verwaltervertrag gestalten sollten, um das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung Ihrer Verwalterbestellung zu minimieren.
Als Teilnehmer erhalten Sie ein Skript mit Arbeitshilfen und Musterformulierungen.
Wir freuen uns, Sie am
Donnerstag, den 8. März 2018 um 17.30 Uhr
in unseren Geschäftsräumen,
Knesebeckster. 59-61, 10719 Berlin
begrüßen zu dürfen und bittet um Ihre verbindliche Anmeldung per E-Mail.
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