Der IVD Berlin-Brandenburg und Rechtsanwalt Sebastian Wörner freuen sich auf viele Gäste beim IVD-Verwaltertreff zum Thema Betriebskosten.
Beim Abschluss von Mietverträgen schaffen Sie die Voraussetzungen, um die Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Regelmäßig ist ein Verweis auf den Betriebskostenkatalog des § 2 Betriebskostenverordnung hierfür ausreichend.
Bei künftig regelhaft anfallenden Kosten für die Wartung der Rauchmelder reicht dieser Hinweis nicht aus.
Im gesetzlichen Betriebskostenkatalog sind auch die Kosten des Wohnungsstroms nicht aufgeführt. Auch hier kann der Verweis auf den Betriebskostenkatalog nicht helfen. Der Vermieter kann auch direkt gegenüber dem Stromversorger für die Stromkosten des Mieters haften, wenn nicht Vorsorge getroffen wird. Wir wollen mit Ihnen die hieraus entstehenden Probleme besprechen. Insbesondere folgende Themen:
- Umlagefähige Kosten der Rauchmelder
- Umlagevereinbarung
- Bei eingebauten Rauchmeldern bei Mietvertragsabschluss
- Bei Einbau der Rauchmelder während des Mietverhältnisses
- Mietvertragliche Regelungen zum Wohnungsstrom
- Maßnahmen im Verhältnis zum Stromversorger
Die Veranstaltung findet am 28. Juni 2018 um 17:30 Uhr in den Geschäftsräumen des IVD Berlin-Brandenburg e.V., Knesebeckstr. 59-61, 10719 Berlin, Aufzug B, statt.
Als Teilnehmer erhalten Sie ein Skript mit Arbeitshilfen und Musterformulierungen. Im Anschluss lassen wir die Veranstaltung bei einem kleinen Snack und Gesprächen im Kollegenkreis ausklingen. Ihre Anmeldung gilt als bestätigt, wenn Sie nichts Gegenteiliges von uns hören.
Wir freuen uns über Ihre verbindliche Anmeldung per E-Mail: info@ivd.berlin