IVD Berlin-Brandenburg e.V.

Kündigung durch den Vermieter

Für den Wohnungsvermieter gibt es nur wenige Möglichkeiten, den Mietvertrag zu kündigen. Wir zeigen Ihnen, wann Sie berechtigt sind, einen Wohnungsmietvertrag zu kündigen. Insbesondere beleuchten wir, wie Sie sich von einem Mieter lösen können, auch wenn weniger als 2 Monatsmieten Rückstand bestehen. Wir stellen Ihnen auch dar, wie Sie die Kündigung richtig aussprechen.

Inhalte:

  • Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug
  • Fristlose und ordentliche Kündigung wegen Vertragsverletzungen
  • ordentliche Kündigung wegen Rückstand aus Betriebskostenabrechnung und Eigenbedarf u.a.

Inhaltliche Anforderungen nach MaBV:

  • Mietrecht

Weitere Infos/Anmeldung

Ansprechpartnerin

Martina Bärmann Knesebeckstr. 59-61
10719 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 89 73 53 64
Fax: +49 (0)30 / 89 73 53 68 E-Mail: info@ivd.berlin