IVD Berlin-Brandenburg e.V.

Ladestationen für E-Autos

Die Bundesregierung bringt zahlreiche Fördermittel und Gesetze auf den Weg, welche die E-Mobilität fördern. Bei größeren Umbauten müssen Ladestationen in Tiefgaragen und auf Parkplätzen von den Eigentümern eingeplant werden. Bei Neubauten ebenfalls. Auch Gewerbebauten sind betroffen. Außerdem sieht die Novelle des WEG-Rechts u.a. vor, den Einbau von Ladesäulen zu erleichtern: Mieter und Eigentümer erhalten demnach ein Anrecht auf eine Wallbox; es reicht eine einfache Mehrheit für diese baulichen Veränderung. Dieses Webinar sagt, was jetzt wichtig ist.

Inhalte:

  • E-Mobilität: Welche Ziele verfolgen Bund, Länder und Kommunen mit ihren Initiativen?
  • Warum hakt es aktuell noch bei der Zahl privater Ladepunkte?
  • Was besagen neue Gesetze und Pläne in Sachen privater Ladepunkte?
  • Einbau von Ladestationen in Bestand und bei Neubauten: Was kosten sie?
  • Sanierungsmaßnahmen: Wann müssen wie viele Ladepunkte eingeplant werden?
  • WEG-Reform: Einfache Mehrheiten für bauliche Veränderungen, wie E-Ladepunkte. Was müssen Verwalter künftig bedenken?
  • Besonderheiten bei Versicherungsschutz.
  • Mögliche steuerliche Auswirkungen, wenn der Vermieter zum Strom-Verkäufer wird.

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