IVD Berlin-Brandenburg e.V.

Mietzinsregulierung

Mit der Mietpreisbremse hat der Bundesgesetzgeber seit 2015 ein Instrument zur Dämpfung des Mietanstiegs bei Neuvermietung geschaffen. Die Bundesländer haben überwiegend von der Verordnungsermächtigung des § 556d BGB Gebrauch gemacht und die Mietpreisbremse eingeführt. Die Regelung soll nun bis 2025 verlängert und verschärft werden. Erfahren Sie alles, was Sie als Makler oder Verwalter zum Thema wissen müssen, um Mietverträge rechtssicher zu gestalten. 

Im Land Berlin möchte zudem die Politik die Mieten künftig "deckeln". Die Bemühungen des Landesgesetzgebers sollen in ein Landesgesetz münden, wonach alle Mieten rückwirkend ab 18.06.2019 für zunächst fünf Jahre eingefroren werden sollen (Mietenmoratorium). 9 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen zudem Mieten, die mehr als 20% über den gesetzlich festgelegten neuen Mietobergrenzen liegen, auf Antrag abgesenkt werden dürfen. Umschiffen Sie alle Klippen des neuen Gesetzes.

Inhalte:

  • Mietpreisbremse I
  • Mietpreisbremse II
  • Mietpreisregulierung
  • Berliner Mietendeckel

Inhaltliche Anforderungen nach MaBV:

  • Mietrecht
  • Ausgestaltung des Mietvertrages
  • Mieterhöhungen und Mietsicherheiten

Weitere Infos/Anmeldung

Ansprechpartnerin

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