IVD Berlin-Brandenburg e.V.

Modernisierung der Mietwohnung – Duldungspflicht und Mieterhöhung

Ist die Modernisierung einer Mietwohnung geplant, muss der Mieter zur Duldung der Maßnahme verpflichtet werden, was an ein recht formales Ankündigungsverfahren geknüpft ist. Plant der Vermieter eine Mieterhöhung nach Modernisierung, ist das Verfahren noch komplizierter.  Zugleich stellt sich die Frage, welche Maßnahmen überhaupt bei einer Mieterhöhung berücksichtigt werden können. Was ist mit einem Fahrstuhl? Was ist mit einem Wechsel von einer Öl-  zu einer Gasheizung?  

Im Rahmen des Seminars werden Sie auf den neusten Stand der Rechtsprechung gebracht. Sie werden für mögliche Fallstricke sensibilisiert und erfahren, wie Sie sich rechtskonform verhalten.

Inhalte:

  • Modernisierungsankündigung
  • zulässige Modernisierungsmaßnahmen
  • Abgrenzung zur Instandsetzung und -haltung
  • der Mietminderungsausschluss
  • rechtspolitischer Ausblick

Weitere Infols/Anmeldung

Ansprechpartnerin

Martina Bärmann Knesebeckstr. 59-61
10719 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 89 73 53 64
Fax: +49 (0)30 / 89 73 53 68 E-Mail: info@ivd.berlin