IVD Berlin-Brandenburg e.V.

Schönheitsreparaturen update

Bei der Rückgabe Ihrer Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses sind Sie häufig nicht mit deren Zustand zufrieden. Insbesondere um die Frage, ob Schönheitsreparaturen geschuldet sind und gegebenenfalls ordnungsgemäß ausgeführt wurden, entsteht häufig Streit. In diesem Zusammenhang scheitert die Durchsetzung ihrer Ansprüche häufig an der Nichteinhaltung gesetzlich vorgeschriebener Formalien. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen mit Ihrem Mieter vereinbaren. Insbesondere zeigen wir Ihnen, wie Sie verhindern können, dass Sie während des Mietverhältnisses die laufenden Schönheitsreparaturen turnusgemäß durchführen müssen, auch wenn Sie die Wohnung nicht frisch renoviert an Ihren Mieter übergeben. Unter anderem erörtern wir mit Ihnen folgende Problemkreise:

Seminarinhalte:

  • Schönheitsreparaturklausel
  • Übergabeprotokoll und sonstige Beweismittel
  • formal korrekte Fristsetzung
  • Zahlungsansprüche bei verspäteter Herausgabe
  • Art und Umfang der Schönheitsreparaturen
  • Verjährungsfalle
    Weitere Infos/Anmeldung

Ansprechpartnerin

Martina Bärmann Knesebeckstr. 59-61
10719 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 89 73 53 64
Fax: +49 (0)30 / 89 73 53 68 E-Mail: info@ivd.berlin