Aufnahmegesuch
Das Aufnahmegesuch erfolgt für alle Formen der Mitgliedschaft mit dem Aufnahmeantrag im IVD und gilt zugleich für den Bundesverband und den jeweiligen Regionalverband.Der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung ist zusammen mit dem Aufnahmeantrag für ordentliche Mitglieder und in der Regel auch für Juniorenmitglieder zu erbringen.
Mit der Aufnahme in den Verband sind die Mitglieder verpflichtet, die Satzung und die Ordnungen des Immobilienverband Deutschland (IVD) Bundesverband e.V. und des jeweiligen IVD Regionalverbandes, die IVD-Standesregeln für Makler und Hausverwalter, die IVD-Wettbewerbsregeln und die IVD-Geschäftsbräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern anzuerkennen.
Mit dem Aufnahmegesuch weisen ordentliche Mitglieder ihre für die Berufsausübung erforderlich Fachkunde nach.
Über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügt im Allgemeinen, wer
- die kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlich einschlägigen Bestimmungen und Grundsätze seines Berufszweiges beherrscht,
- Kenntnisse über die IVD-Standesregeln für Makler und Hausverwalter, die IVD-Wettbewerbsregeln sowie die IVD-Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern nachweist.
Die Fachkunde ist in einer schriftlichen Prüfung oder im Rahmen eines Aufnahmegesprächs nachzuweisen. Im Regionalverband Berlin-Brandenburg findet vor dem Aufnahmeausschuss ein Gespräch unter Beteiligung des Vorstandes statt.
Die Aufnahme in den IVD kann als
- Ordentliches Mitglied
- Juniorenmitglied
- Studentenmitglied
- Förderndes Mitglied und als
- Ehrenmitglieder
erfolgen.
Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche oder juristische Person erwerben, die im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig ist, über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügt und eine Berufshaftpflichtversicherung in üblichem Umfange abgeschlossen hat und während ihrer Zugehörigkeit zum Verband dauerhaft unterhält.
Natürliche Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die Juniorenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Mitgliedsbeitrag erwerben. Die Juniorenmitgliedschaft endet mit dem Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft, spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Wer ein immobilienwirtschaftlich orientiertes Studienfach belegt oder für einen immobilienwirtschaftlichen Studiengang immatrikuliert ist, kann eine Studentenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Beitrag erwerben. Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die nicht den Status eines ordentlichen Mitgliedes erwerben wollen oder können.
Die Mitgliedschaft im Bundesverband kann nur gemeinsam mit der Mitgliedschaft in einem Regionalverband erworben werden. Örtlich zuständig ist grundsätzlich jener Regionalverband, in dessen Gebiet das Mitglied seinen Geschäftssitz, bei mehreren Geschäftsitzen seinen Hauptgeschäftssitz hat.
Weitere Informationen zum Erwerb der Mitgliedschaft erhalten Sie in der für Sie zuständigen Geschäftstsstelle des IVD Regionalverbandes.