Aktuelle BGH-Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat in 2 Entscheidungen vom 22. Mai diesen Jahres Bestrebungen in der Instanzrechtsprechung, für Eigenbedarfskündigungen Fallgruppen zu bilden, statt den jeweiligen Einzelfall zu prüfen, gestoppt.
Zum IVD-Verwaltertreff, mit Rechtsanwalt Sebastian Wörner,
am Donnerstag, 29. August 2019
um 17:30 Uhr
im IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg, Knesebeckstr. 59-61, 10719 Berlin, Aufzug B,
wollen wir dies zum Anlass nehmen, mit Ihnen die Möglichkeiten und Voraussetzungen von Eigenbedarfskündigungen zu besprechen und laden Sie hiermit herzlich ein.
Insbesondere folgende Fragen wollen wir mit Ihnen erörtern und Antworten erarbeiten:
- Wann liegt Eigenbedarf vor?
- Für wen können Sie Eigenbedarf geltend machen?
- Welche Einwendungen kann Ihr Mieter erheben?
- Welche Formalien sind zu beachten?
Als Teilnehmer erhalten Sie ein Skript mit Arbeitshilfen und Musterformulierungen.
Der IVD Berlin-Brandenburg und das IVD Bildungsinstitut freuen sich auf Ihre verbindliche
Anmeldung, idealerweise über die nebenstehende Anmeldemöglichkeit.