IVD Berlin-Brandenburg e.V.

Vortrag EU Datenschutzgrundverordnung EU DSGVO

Was bedeutet das für mich?

Ab 25. Mai 2018 gilt ohne weitere Übergangsregelung die zwei Jahre zuvor in Kraft getretene EU Datenschutzgrundverordnung mit für alle der Union angehörenden Staaten verbindlicher Wirkung. Das Bundesdatenschutzgesetz in seiner jetzigen Form hat damit ausgedient und greift in Zukunft nur dort, wo die EU Datenschutzgrundverordnung Öffnungsklauseln enthält.

Betroffen ist grundsätzlich jeder, der ganz oder teilweise personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder bei nicht automatisierter Bearbeitung solche Daten in einem Datensystem speichert oder zu speichern beabsichtigt. Die hierfür geltenden Regelungen sind umzusetzen und einzuhalten, ansonsten drohen drastische Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes  (je nachdem was höher ist). Zukünftig haften Geschäftsführer, Mitarbeiter und Datenschutzbeauftragte bei Datenschutzverstößen unter Umständen auch mit ihrem Privatvermögen. Jetzt ist es höchste Zeit, Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich auf den neuesten Stand zu bringen.

Inhalte: 

  • Was ändert sich durch die EU DSGVO? Welcher Anpassungsbedarf besteht?
  • Öffnungsklauseln der EU DSGVO
  • Informationspflichten & Dokumentationspflichten
  • Auftragsverarbeitung
  • Sicherheit der Verarbeitung (Technisch-organisatorische Maßnahmen)
  • Privacy by Design / Privacy by Default
  • Rechte des Betroffenen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Meldepflichten bei Datenschutzverstößen
  • Massive Verschärfung des Sanktionsrahmens

Weitere Infos/Anmeldung

Ansprechpartnerin

Martina Bärmann Knesebeckstr. 59-61
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