IVD Berlin-Brandenburg e.V.

WEGRechtsTag

Als WEG-Verwalter haften Sie für die Kosten von Rechtsstreiten zwischen den Wohnungseigentümern, wenn ein Beschluss auf Grund eines formellen Fehlers nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Besonders häufig entstehen Fehler, wenn Beschlüsse gefasst werden, für die keine Beschlusskompetenz besteht. Daneben führen häufig unzureichende Mehrheiten zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse. Wir besprechen daher, wie Sie eine Eigentümerversammlung richtig durchführen und formell ordnungsgemäße Beschlüsse fassen lassen. Sie trifft als Verwalter des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Rechtsprechung auch eine umfassende Organisationspflicht. Hieraus sind Sie insbesondere verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums durch zweckmäßige Organisation der Beschlussfassung vorzubereiten und umzusetzen. Insbesondere sollen Sie auf eine sachgerechte Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung hinwirken. In der Praxis zeigen sich häufig Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Formulierung von Beschlussanträgen und der korrekten Durchführung der Beschlussfassung. Wir wollen daher folgende standardmäßig wiederkehrende Beschlussfassungen mit Ihnen besprechen:

Inhalte:

  • Teilnahmeberechtigte einer Eigentümerversammlung (Eigentümer, Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Bevollmächtigte Gäste etc.)
  • Form der Bevollmächtigung
  • Prüfung der Vollmacht
  • Rederecht/Stimmrecht
  • Beschlusskompetenz
  • gesetzliche
  • aus Teilungserklärung
  • Erforderliche Mehrheiten (insbesondere für Beschlussfassung einer baulichen Veränderung unter Darstellung der neuen BGH-Rechtsprechung)
  • allgemeine Verwaltungsmaßnahmen
  • Kostenverteilungsänderung
  • Beschlussverkündung
  • Protokoll/Beschluss-Sammlung
  • Beschlussfassung zur Jahresabrechnung
  • Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan
  • Verfallklausel/Vorfälligkeitsklausel zum Wirtschaftsplan
  • Beschlussfassung Sonderumlage
  • Beschluss zur Bestellung des Verwaltungsbeirates
  • Beschluss zur Verwalterbestellung/zum Abschluss des Verwaltervertrags
  • Beschluss über bauliche Maßnahmen unter Darstellung der neuen BGH-Rechtsprechung

Inhaltliche Anforderungen nach MaBV:

  • Wohnungseigentumsgesetz

Weitere Infos/Anmeldung

Ansprechpartnerin

Martina Bärmann Knesebeckstr. 59-61
10719 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 89 73 53 64
Fax: +49 (0)30 / 89 73 53 68 E-Mail: info@ivd.berlin